Feststellung des Grundversorgers
Die Netzbetreiber von Energieversorgungsnetzen sind laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet alle drei Jahre den Grundversorger festzulegen. Die Festlegung erfolgt zum jeweils 1. Juli und ist bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger laut EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt.
Gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz wurde zum 01. Juli 2009 für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012, die Herzo Werke GmbH als Grundversorger der Elektrizitätsversorgung festgestellt.
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Herzo Werke GmbH
Herzogenaurach, Oktober 2009