Strom - Für jeden das richtige Produkt
Der Stadtrat Herzogenaurach hat beschlossen, dass die Herzo Werke bis zum Jahr 2030 die Stadt Herzogenaurach zu 100% mit regenerativen Energien versorgen soll. Bislang werden bereits alle Haushaltskunden mit Naturstrom beliefert, der jedoch noch nicht lokal erzeugt wird.
Um dieses Ziel zu errreichen, bieten wir mit E³ ein Produkt an, dass ausschließlich in Herzogenaurach aus regenerativen Energien erzeugt wird. Wir sind überzeugt, dass nur durch den Ausbau dieses Produktes wir das Ziel „100% regenerative Energie“ auch erreichen können. Durch die lokale und umweltfreundliche Erzeugung von Strom wird zum Schutz und zur Wahrung unserer Heimat beigetragen. Mit E³ leisten sie einen aktiven Anteil an der weiteren umweltfreundlichen Energieversorgung in Herzogenaurach.
Mit den Powertarifen sind sie ebenfalls gut versorgt. Der Strom für die Powertarife wird zum großen Teil aus konventionellen Energien (Atom, Kohle, Gas) gewonnen. Für unsere Haushaltskunden haben jedoch wir eine Veredelung dieses Stroms über RECS Zertifikate aus skandinavischer Wasserkraft vorgenommen. Die RECS Zertifikate bestätigen, dass der Strom der Powertarife CO2 neutral ist.
Weiterhin bieten wir einen speziellen Heizstromtarif für unsere Kunden an. Dieser Tarif richtet sich an Kunden die entweder Wärme mit einer Wärmepumpe oder mit einer Speicherheizung erzeugen. Es stehen zwei Tarife für die getrennte und die gemeinsame Messung zur Verfügung
Jeder Kunde, der mit den Herzo Werken keinen Stromvertrag schließt und Strom bezieht, wird durch den gesetzlich geregelten "Allgemeinen Tarif" grundversorgt.
E³ - 100% Naturstrom aus Herzogenaurach
E³ Small
günstig bei einem Jahresverbrauch bis 2.480 kWh
E³ Medium
günstig bei einem Jahresverbrauch ab 2.481 kWh
E³ Duo
POWER-Tarife
(Sondertarife) Privat
Power Small
günstig bei einem Jahresverbrauch ab 435 bis 2.480 kWh
Power Medium
günstig bei einem Jahresverbrauch ab 2.481 kWh
Power Duo
Durchschnittshöchstpreis
günstig bei einem Jahresverbrauch bis 434 kWh
Allgemeine Stromtarife bis 10.000 kWh
(Grund-/Ersatzversorgung)
Rechtsgrundlage § 111 b EnWG - Schlichtungsstelle Energie e.V.