Stromtarife

 

Preisblatt zum Allgemeinen Tarif gültig ab 01.04.2012

1. Für Kunden ohne Leistungsmessung Nettopreis Endpreis
Verbrauchspreise

Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung)

20,31 Cent/kWh

24,17 Cent/kWh
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung)

Hochtarifzeit (HT) 22,32 Cent/kWh 26,56 Cent/kWh
Niedertarifzeit (NT) 16,78  Cent/kWh 19,97 Cent/kWh
Leistungspreis

fester Anteil je Kundenanlage 64,42 €/Jahr 76,66 €/Jahr
Verrechnungspreis (siehe Ziffer 3)


 

 

3. Verrechnungspreise

je Wechselstromzähler 15,33 €/Jahr 18,24 €/Jahr
je Drehstromzähler 25,76 €/Jahr 30,65 €/Jahr
je EDL21 Zähler(Smart Meter) 32,76 €/Jahr 39,00 €/Jahr



Zuschlag für Tarif- und Lastschaltungen je Kundenanlage 22,05 €/Jahr 26,24 €/Jahr
je Stromwandlersatz 33,75 €/Jahr 40,16 €/Jahr



Alle in der Ziffern 1 für ein Jahr angegebenen Preise beziehen sich auf 365 Tage. 
Die Schwachlastregelung (NT) umfasst folgende Zeiten:

  • an Werktagen (Montag mit Freitag): 00:00 bis 06:00 Uhr sowie 22:00 bis 24:00 Uhr
  • an Samstagen, Sonntagen sowie an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen: 00:00 bis 24:00 Uhr.


Abgaben und Steuern
Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Durchschnittshöchstpreis dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 2,44 Cent/kWh) sowie die Konzessionsabgabe, die an die Stadt Herzogenaurach abgeführt wird.


Die Konzessionsabgabe beträgt im Niedertarif 0,61 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 0,73 Cent/kWh), für sonstige Stromlieferungen 1,32 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,57 Cent/kWh).

Soweit die Stadt auf diese Konzessionsabgabe ganz oder teilweise verzichtet, verringern sich die Verbrauchspreise und die Arbeitspreise.

Soweit bei Kunden des produzierenden Gewerbes bzw. der Land- und Forstwirtschaft die nach Stromsteuergesetz ermäßigte Stromsteuer von 1,23 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,46 Cent/kWh) greift, verringern sich die Verbrauchspreise und die Arbeitspreise entsprechend.

Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis dieses Preisblattes enthalten die Belastungen aus dem "Erneuerbare-Energieen-Gesetz" sowie aus dem "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" und die Umlage nach §19 EnWG.

Die genehmigten Allgemeinen Tarife entsprechen den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung nach §36 EnWG.


Die Endpreise beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von z. Z. 19 %. Die Beträge sind auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet.

 

Die Angaben der Stromkennzeichnung erfolgt nach § 42 EnWG. Hierbei handelt es sich jeweils um den Anteil der einzelnen Energieträger an dem Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat. Der hier abrufbare Gesamtenergieträgermix ist jeweils der jüngste der dem Händler vom Vorlieferanten vorliegt.