Pflichtveröffentlichung nach StromNVZ
| Vorschrift | Beschreibung | Veröffentlichung |
| § 12 Abs. 3 Satz 3 |
Ergebnisse der Differenzbilanzierung | Die Herzo Werke GmbH als Netzbetreiber wird von der Veröffentlichungspflicht der Ergebnisse der Differenzbilanzierung gemäß §12 Abs. 3 Satz 4 ausgenommen, da an das Verteilnetz weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind. |
| § 13 Abs. 3 Satz 3-5 | Einheitlicher Preis für Jahresmehr- bzw. Jahresmindermengen |
Derzeit keine Peise für Mehr-/Mindermengenabrechnung |
| § 15 Abs. 5 |
Netzengpässe in Verteilernetzen | Im Verteilnetz der Herzo Werke GmbH liegen derzeit keine Netzengpässe vor |
| § 17 Abs. 2 Nr. 1 |
Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung | als pdf-Datei als csv-Datei |
| § 17 Abs. 2 Nr. 2 |
die Netzverluste in kWh |
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| § 17 Abs. 2 Nr. 3 |
die Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden und die Summenlast der Netzverluste |
als pdf-Datei als csv-Datei als pdf-Datei |
| § 17 Abs. 2 Nr. 4 |
die Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden und die Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens |
Durch die Anwendung des synthetischen Lastprofilverfahrens entfällt diese Veröffentlichungspflicht |
| § 17 Abs. 2 Nr. 5 |
Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene | |
| § 17 Abs. 2 Nr. 6 |
Summe aller Einspeisungen in die Netzebene 5 Summe aller Einspeisungen in die Netzebene 6 Summe aller Einspeisungen in die Netzebene 7 |
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| § 17 Abs. 2 Nr. 7 |
Mengen und Preise der Verlustenergie |