Pflichtveröffentlichung nach StromNVZ

 

Vorschrift Beschreibung Veröffentlichung
§ 12 Abs. 3 Satz 3
Ergebnisse der Differenzbilanzierung Die Herzo Werke GmbH als Netzbetreiber wird von der Veröffentlichungspflicht der Ergebnisse der Differenzbilanzierung gemäß §12 Abs. 3 Satz 4 ausgenommen, da an das Verteilnetz weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind.
§ 13 Abs. 3 Satz 3-5 Einheitlicher Preis für Jahresmehr- bzw. Jahresmindermengen
Derzeit keine Peise für Mehr-/Mindermengenabrechnung
§ 15 Abs. 5
Netzengpässe in Verteilernetzen Im Verteilnetz der Herzo Werke GmbH liegen derzeit keine Netzengpässe vor
§ 17 Abs. 2 Nr. 1
Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung als pdf-Datei
als csv-Datei
§ 17 Abs. 2 Nr. 2
die Netzverluste in kWh

2009 als pdf-Datei (43)

2008 als pdf-Datei (42)

§ 17 Abs. 2 Nr. 3
die Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden
und  die Summenlast der Netzverluste
als pdf-Datei
als csv-Datei

als pdf-Datei
als csv-Datei

§ 17 Abs. 2 Nr. 4
die Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden und die Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens

Durch die Anwendung des synthetischen Lastprofilverfahrens entfällt diese Veröffentlichungspflicht

§ 17 Abs. 2 Nr. 5
Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene

2009 als pdf-Datei (43)

2008 als pdf-Datei (42)

§ 17 Abs. 2 Nr. 6

Summe aller Einspeisungen in die Netzebene 5

Summe aller Einspeisungen in die Netzebene 6

Summe aller Einspeisungen in die Netzebene 7

2009 als pdf-Datei (43)

2008 als pdf-Datei (42)

§ 17 Abs. 2 Nr. 7
Mengen und Preise der Verlustenergie

2009 als pdf-Datei (43)

2008 als pdf-Datei (42)