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Gasflamme an einem Gasherd

Erdgas

Sie finden hier die einzelnen Dokumente, Formulare und Verlinkungen zum Bereich Erdgas.

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Informationen zum Installateurverzeichnis

Installateurverzeichnis
Große fachliche Kompetenz sind die Voraussetzung, dass Arbeiten im Bereich Strom, Gas und Wasser regelkonform ausgeführt werden. Aus diesem Grund gibt es für bestimmte Aufgabenbereiche Installateurverzeichnisse. Die dort verzeichneten und geprüften Fachbetriebe dürfen die anspruchsvollen Arbeiten vornehmen.

Das aktuell gültige Installateurverzeichnis für den Bereich Gas finden Sie HIER.

Natürlich kann jeder Fachbetrieb einen Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis stellen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Erlanger Stadtwerke.

Überprüfungsintervall für Gasanlagen

Hier finden Sie Informationen über die Überprüfung bestehender Gasanlagen entsprechend den Technischen Richtlinien.

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bzw. durch den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages ist ein Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Haus-Gasleitungen/Gasinstallation verpflichtet.

Entsprechend dieser Anforderung ist seit dem Jahr 2008 auch im Technischen Regelwerk für Gasinstallationen (TRGI) festgeschrieben, dass ein Gebäudeeigentümer in seiner Funktion als Betreiber einer Gasanlage dafür Verantwortung trägt, dass eine regelmäßige Überprüfung seiner Gasanlage durchgeführt wird.

Unter Gasanlage versteht man sowohl die Gasinstallation, also die Haus-Gasleitungen, als auch das/die Gasverbrauchsgerät/-Einrichtungen.

Unter regelmäßiger Überprüfung versteht man:

  • die jährliche Sichtkontrolle der gesamten Gasinstallation,
  • die regelmäßige Instandhaltung der Gasgeräte durch ein zugelassenes Vertragsunternehmen sowie
  • die Gebrauchsfähigkeit bzw. die Dichtheit der Gasleitungsanlage (Innenleitungen und frei verlegte Außenleitungen) alle 12 Jahre durch ein zugelassenes Vertragsunternehmen prüfen zu lassen.


Während regelmäßige Instandhaltungen sowie die Gebrauchsfähigkeits- und Dichtheitsprüfungen nur von zugelassenen Vertrags-Installateurunternehmen durchgeführt werden können, kann die jährliche visuelle Kontrolle der Gasinstallation vom Eigentümer bzw. Anlagenbetreiber selbst anhand einer Checkliste durchgeführt werden.

Weitere interessante Informationen für einen Gebäudeeigentümer/Anlagenbetreiber können Sie sich unter http://www.dvgw.de/gas/informationen-fuer-verbraucher/ herunterladen.

Kaminkehrer für Ihren Wohnort

Der Schornsteinfeger überprüft Ihre Gasheizung. Als Grundlage hierfür dient die Bundes-Kehr und Überprüfungsordnung sowie die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Bei der Abgasmessung wird der Kohlenmonoxidgehalt der Abgase auf Einhaltung der Grenzwerte geprüft. Zudem werden die Abgasleitungen auf Verunreinigungen untersucht und gegebenenfalls gesäubert. Auch eine ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft steht bei der Überprüfung auf der Agenda des Schornsteinfegers.

Der Kaminkehrer berät Sie zu den Prüfungsintervallen und Messfristen. Hier finden Sie den für Ihren Wohnort zuständigen Kaminkehrer.

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