Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Sie haben sich ein Elektrofahrzeug gekauft, das Sie daheim laden möchten? Sie möchten eine Ladestation installieren lassen?
Zu diesen Themen finden Sie die entsprechenden Informationen und Dokumente im Downloadbereich.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben können Sie sich gerne direkt an uns wenden.
Sie erreichen uns im Kundencenter (hier geht es zu den Öffnungszeiten) oder bequem per Email.
Hinweise zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Grundsätzlich müssen alle Ladeeinrichtungen > 3,6 kVA gemäß der aktuell gültigen Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und dem Technischen Regelwerk wie z.B. VDE-AR-N 4100 beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Sehr leistungsstarke Ladeeinrichtungen > 12 kVA sind zusätzlich genehmigungspflichtig und dürfen ohne die Zustimmung des Netzbetreibers nicht in Betrieb genommen werden.
Idealerweise wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben zunächst an einen Anlagen -Errichter bzw. an einen bei uns zugelassenen Elektrofachbetrieb. Eine aktuelle Übersicht aller bei uns zugelassenen Elektrofachbetriebe finden Sie HIER.
Für die Anmeldung verwenden Sie bitte das Formular „Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz“ sowie das Formular „B3 Datenblatt Ladeeinrichtung Elektrofahrzeuge“
Für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen > 200 kVA ist zusätzlich eine kostenpflichtige Netzanschlussprüfung mit dem Formular „Beauftragung einer Netzanschlussprüfung für Ladeeinrichtungen S > 200 kVA“ zu beauftragen. Die Kostenpauschale wird Ihnen zurückerstattet, wenn die Ladeeinrichtung entsprechend den Parametern der Anfrage innerhalb des Reservierungszeitraums errichtet und in Betrieb genommen wird.
Bemessungsleistung | anmeldepflichtig | zustimmungspflichtig | Formulare |
≤ 3,6 kVA | nein | nein | keine |
≤12 kVA | ja | nein |
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> 12 kVA | ja | ja |
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> 200 kVA | ja | ja |
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