Grund- und Ersatzversorgung
Was ist die Grundversorgung?
Grundversorger laut § 3 Nr. 22 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt. Für das Netzgebiet (Postleitzahl 91074) sind die Herzo Werke Grundversorger. Wenn kein Stromvertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen wurde, oder ein bestehender Lieferant Insolvenz angemeldet hat, werden die Kunden automatisch durch die Herzo Werke beliefert. Diese Belieferung erfolgt auf Grund der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ohne schriftlichen Vertrag oder andere Formalitäten. Durch diese Maßnahme, werden Sie zuverlässig und zu jedem Zeitpunkt mit Energie versorgt.
Die Grundversorgung kann mit einer Kündigungsfrist von nur 14 Tagen ohne die Einhaltung einer Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wenn Sie jedoch sparen möchten, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu den Tarifen der Herzo Werke. Wir stehen Ihnen sehr gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung, um den für Sie passenden Tarif außerhalb der Grundversorgung zu finden und einen nach Ihren Bedürfnissen ausgerichteten Vertrag zu schließen.
Die Kosten für die Grundversorgung entnehmen Sie bitte den Preisblättern:
Preisblatt Grundversorgung von 01.01.2023 bis 31.08.2023
Preisblatt Grundversorgung von 01.09.2023 bis 31.12.2023
Preisblatt Grundversorgung ab 01.01.2024
Preisblatt Grundversorgung ab 01.08.2024
Was bedeutet Ersatzversorgung?
Hier handelt es sich um eine Notfallversorgung, die automatisch einspringt, wenn einem Haushaltskunden kein Liefervertrag zugeordnet werden kann. Im Gegensatz zur Grundversorgung kann die Ersatzversorgung nur über einen Zeitraum von 3 Monaten in Anspruch genommen werden. Es ist kein Vertragsabschluss notwendig. Sie erhalten von Ihrem zuständigen Grundversorger eine schriftliche Meldung, sobald er selbst davon in Kenntnis gesetzt wurde. Die allgemeinen Bedingungen sind durch die StromGVV verbindlich geregelt und die Preise werden vom Grundversorger festgesetzt. Sie können diese Art der Belieferung jeder Zeit formlos kündigen und einen Vertrag mit einem Lieferanten schließen. Wenn Sie jedoch sparen möchten, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu den Tarifen der Herzo Werke. Wir stehen Ihnen sehr gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zu Verfügung, um den für Sie passenden Tarif außerhalb der Grundversorgung zu finden und einen nach Ihren Bedürfnissen ausgerichteten Vertrag zu schließen.
Die Kosten für die Ersatzversorgung entnehmen Sie bitte den Preisblättern:
Preisblatt Ersatzversorgung von 01.01.2023 bis 31.08.2023
Preisblatt Ersatzversorgung von 01.09.2023 bis 31.12.2023
Preisblatt Ersatzversorgung ab 01.01.2024
Preisblatt Ersatzversorgung ab 01.08.2024
Bitte richten Sie Ihre Fragen zu dem Tarif per Email an:
Stromkennzeichnung
Die Angaben der Stromkennzeichnung erfolgt nach § 42 EnWG. Hierbei handelt es sich jeweils um den Anteil der einzelnen Energieträger an dem Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat. Der hier abrufbare Gesamtenergieträgermix ist jeweils der jüngste der dem Händler vom Vorlieferanten vorliegt.
Die Schwachlastregelung (NT) umfasst folgende Zeiten:
- an Werktagen (Montag bis Freitag): 00:00 bis 06:00 Uhr sowie 22:00 bis 24:00 Uhr
- an Samstagen, Sonntagen sowie an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen: 00:00 bis 24:00 Uhr
Unsere Herkunftsnachweise stammen aus folgenden Ländern:
Deutschland 35,1 %, Island 24,1%, Spanien 21,5 %, Norwegen 19,3 %