HERZOstrom steuerbar - Der Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen dimmen lassen. Der Netzbetreiber darf den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren, um eine Überlastung des lokalen Stromnetzes abzuwenden. Diese Mindestleistung muss immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und E-Autos weiter geladen werden können.
Typische Beispiele für steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind:
- Private Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallboxen)
- Wärmepumpen (aus Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung
- Mehrere kleine Einzelanlagen, deren Summe eine Netzanschlussleistung von 4,2 kW überschreitet: Es werden nur Anlagen der gleichen Kategorie (Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen) zusammengerechnet. Bei der Zusammenlegung erfolgt eine betreiberspezifische Betrachtung. Anlagen verschiedener Betreiber sind nicht verpflichtend zusammenzulegen. Diese gruppierten Anlagen werden dann als nur eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt. Dies gilt auch bei der Berechnung der Mindestbezugsleistung im Steuerungsfall.
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung)
Bitte richten Sie Ihre Fragen zu dem Tarif per Email an unseren Kundenservice:
§ 14a EnWG
Was regelt der §14a EnWG?
Die Installation von Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen und Stromspeichern im privaten Bereich nimmt jährlich zu. Dies ist für das Stromnetz in Deutschland eine Herausforderung.
Damit die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann, haben die Netzbetreiber das Recht im Notfall Anlagen mit hoher Leistung zur Vermeidung einer Netzüberlastung zeitlich befristet zu dimmen.
Nur Anlagen, deren Verbrauch über ein intelligentes Messsystem gemessen wird und die vom Installateur an den Netzbetreiber gemeldet wurden, können diesen Tarif wählen.
Bestellung eines iMSys
Modul 1- Pauschale Reduzierung der Netzentgelte
Hierbei spielt der Verbrauch keine Rolle. Ein separater Zähler für das entsprechende Gerät ist nicht erforderlich.
Es handelt sich hierbei um einen Rabatt auf die Netzentgelte des jeweiligen Netzgebiets. Die Pauschalierung ist die richtige Wahl für Kundinnen und Kunden, die einen niedrigen Strombezug aus dem Netz haben.
Besonders geeignet bei:
- Wallbox
- Speichern
Modul 2 - Prozentuale Senkung des Netzentgelts
Bei dieser Option ist die Gesamthöhe der Entlastung abhängig vom Verbrauch. Das Netzentgelt wird anteilsmäßig für den gesamten Verbrauch um 60 Prozent gesenkt. Weiterhin entfällt die Grundgebühr des Netzes. Voraussetzung ist ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Besonders geeignet bei:
- Wärmepumpen
- Klimageräten
Preisblatt
Stromkennzeichnung
Die Angaben der Stromkennzeichnung erfolgt nach § 42 EnWG. Hierbei handelt es sich jeweils um den Anteil der einzelnen Energieträger an dem Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat. Der hier abrufbare Gesamtenergieträgermix ist jeweils der jüngste der dem Händler vom Vorlieferanten vorliegt.
Die Schwachlastregelung (NT) umfasst folgende Zeiten:
- an Werktagen (Montag bis Freitag): 00:00 bis 06:00 Uhr sowie 22:00 bis 24:00 Uhr
- an Samstagen, Sonntagen sowie an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen: 00:00 bis 24:00 Uhr