Informationen für Vermieter zum CO2 KostAufG
Mithilfe der HIER verlinkten Excelliste können Sie für Ihre Objekte die laut Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz notwendigen Informationen berechnen. Tragen Sie hierfür in Zelle D10 bitte den Jahresverbrauch ein.
Die Informationen zu den CO2 Kosten für Erdgas und Fernwärme gemäß CO2 KostAufG finden Sie auf der Rechnung aufgedruckt.