Erdgasnetz
Hier finden Sie die Pflichtveröffentlichungen des Netzbetreibers Herzo Werke GmbH für das Postleitzahlgebiet 91074.
Netzentgelte
Regelung der Netzentgelte
Der Netzzugang und die Entgelte werden seit dem 13. Juli 2005 vom Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt.
Die Netzentgelte sind sorgfältig nach allen vorliegenden Erkenntnissen und Behördenmitteilungen ermittelt. Soweit sich aus einer späteren behördlichen Festlegung der Erlösobergrenze oder einem geänderten Ordnungsrahmen eine andere Erlösobergrenze für das aktuelle Jahr ergeben sollte, und soweit dies nicht ohne Nachteil für den Netzbetreiber auf anderem Wege zukünftig erlöswirksam berücksichtigt werden kann, behält sich der Netzbetreiber vor, entsprechende Anpassungen (ggf. rückwirkend) vorzunehmen.
Die in den Preisblättern enthaltenen Entgelte bilden zusammen mit der Konzessionsabgabe und den gesetzlichen Umlagen die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung. Die Preisblätter gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche das Netzgebiet des Netzbetreibers Herzo Werke GmbH nutzen.
Die Herzo Werke GmbH ist gemäß § 27 Abs. 1 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) zur Veröffentlichung der Entgelte auf Ihrer Internetseite verpflichtet.
Netzanschluss
Ansprechpartner für Netzzugangsfragen
Hr. Mehler (Telefon 09132/904-0)
Das Gasnetz der Herzo Werke ist gut ausgebaut und wird unter Prüfung von wirtschaftlichen Aspekten stetig erweitert.
Momentan gibt es keine absehbaren Ausbaupläne für folgende Ortsteile:
Burgstall, Dondörflein, Höfen, Zweifelsheim, Beutelsdorf, Welkenbach und Hammerbach
Teilweise ausgebaut ist das Netz in:
Steinbach und Haundorf
Netznutzung
Die Herzo Werke GmbH gewähren gemäß § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang.
Wir stellen Ihnen auf dieser Seite die zurzeit geltenden Musterverträge zur Verfügung.
Lieferantenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Netznutzung.
Der Vertrag wird zwischen dem Gaslieferant (Transportkunde) und dem Netzbetreiber geschlossen.
Dieser Vertrag regelt die entgeltliche Nutzung des Netztes durch den Kunden. Der Kunde zahlt seine Netzentgelte hierbei direkt an den Netzbetreiber, da er mit seinem Lieferanten einen reinen Gasliefervertrag geschlossen hat.
Der Vertrag wird zwischen Netznutzer und dedm Netzbetreiber geschlossen.
Die folgenden Anlagen sind im Lieferantenrahmenvertag enthalten:
- Anlage 1 Einspeisedatenblatt/Technische Anforderungen
- Anlage 2 Messvereinbarung
- Anlage 3 Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (hier herunterladen)
- Anlage 3a Kontaktdatenblatt Vertrieb (hier herunterladen)
- Anlage 4 Abschaltmatrix
- Anlage 5 Wortlaut § 18 NDAV
- Anlage 6 Begriffsbestimmungen
Netzbeschreibung und Netzstrukturdaten
Veröffentlichung gemäß § 23 c EnWG
Standardlastprofile
Die Herzo Werke GmbH bilanziert für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden anhand eines synthetischen Standardlastprofilverfahrens.
Seit dem 01.02.2014 kommen folgende Standartlastprofile von der TU München zur Anwendung:
Einfamilienhaushalte Bayern: G14
Mehrfamilienhaushalte Bayern: G24
Einzel- und Großhandel: HA4
Die genaue Beschreibung der Profile kann aus dem folgenden BDEW-VKU-Geode Leitfaden entnommen werden:
Dokument: Leitfaden Abwicklung von Standardlastprofilen
Die Verfahrensspezifischen Parameter für das Netzgebiet der Herzo Werke GmbH können aus dem nachfolgenden Dokument entnommen werden:
Dokument: Verfahrensspezifische Parameter
Brennwerte
Der Normbrennwert (Hs, n) im Bilanzierungsgebiet der Herzo Werke GmbH entspricht dem Abrechnungsbrennwert (Hs, eff) vom vorletzten Monat des Betrachtungsmonats.
Beispiel: Der Normbrennwert (Hs, n) für September ist der Abrechnungsbrennwert (Hs, eff) vom Juli.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Abrechnungsbrennwerte (Hs, eff) vom laufenden und letzten Kalenderjahr veröffentlicht
Monat | Jahr 2024 | Jahr 2025 |
Januar | 11,555 | |
Februar | 11,529 | |
März | 11,545 | |
April | 11,477 | |
Mai | 11,455 | |
Juni | 11,596 | |
Juli | 11,505 | |
August | 11,577 | |
September | 11,520 | |
Oktober | 11,595 | |
November | 11,484 | |
Dezember | 11,526 |
Die Brennwerte sind in kWh/m³ angegeben.
Differenzmengen
Die Herzo Werke GmbH rechnen die Mehr-/Mindermengen mit den von Trading Hub Europe im Internet veröffentlichten Preisen ab.
Grund- und Ersatzversorger
Grundversorgung Gas
Grundversorger im Sinne des § 36 Absatz 2 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Gemäß § 36 EnWG wurde zum 1. Juli 2024 für den Zeitraum 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027, die Herzo Werke GmbH als Grundversorger der Gasversorgung festgestellt.
Ersatzversorgung Gas
Nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) befinden sich Letztverbraucher, welche Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung für Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Herzo Werke GmbH durchgeführt.
Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung
Lieferantenwechselprozess
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertübermittlung wird dem Netznutzer, anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht, direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Anfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Tenor 3 GeLi Gas
Die Herzo Werke GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems - an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.