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Der Bereitschaftsdienst der Herzo Werke ist an 365 Tagen rund um die Uhr, 24 Stunden erreichbar.

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Den Bereitschaftsdienst der Herzo Media erreichen Sie von 8:00 bis 20:00 Uhr.

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Messstellenbetrieb Strom

Die Herzo Werke GmbH nimmt in Herzogenaurach als Stromnetzbetreiber die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wahr.
Zu den Aufgaben des gMSB gehören neben dem Einbau, Betrieb und Instandhaltung der Messstelle und deren Messeinrichtungen und ggf. Steuereinrichtungen die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung der entnommenen und eingespeisten Energie, die Aufbereitung und Übertragung von Messwerten sowie weitere Standard- und Zusatzleistungen gemäß §34 MsbG.

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Zum Gelingen der Energiewende ist eine Digitalisierung der Stromnetze erforderlich, um Verbrauch und Erzeugung jederzeit im Gleichgewicht zu halten. Anstatt mit konventionellen Zählern (Ferrariszähler) müssen alle Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Der Rollout dieser neuen digitalen Zähler erfolgt nach festgelegten Quoten und hat auch in Herzogenaurach bereits begonnen.

Nach aktuellem Stand ergeben sich nach §29 MsbG folgende Einbauverpflichtungen für das Netzgebiet der Herzo Werke GmbH:

  • Verpflichtender Einbau moderner Messeinrichtungen: ca. 11.976 St
  • Verpflichtender Einbau intelligenter Messsysteme: ca. 2.031 St

Das aktuelle Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) können Sie hier einsehen:

MsbG

Verträge

Messstellenbetreiberrahmenvertrag


Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen der Herzo Werke GmbH als Stromnetzbetreiber und allen im Netzgebiet tätigen Messstellenbetreibern.


Neuer Messstellenbetreiberrahmenvertrag (gültig ab 1. Juli 2026)

Bisheriger Messstellenbetreiberrahmenvertrag (gültig bis 30. Juni 2026)

Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtung

 

Kommt es zum Ausbau der bisherigen Messeinrichtung der Herzo Werke GmbH im Sinne der Ziffer 6.3 des Messstellenbetreiberrahmenvertrages, bitten wir Sie, diese inklusive der dazugehörigen Montagebelege an folgende Adresse zu schicken:


Herzo Werke GmbH
Messstellenbetrieb Strom
Schießhausstraße 9
91074 Herzogenaurach

Messstellenvertrag mit Lieferanten

Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs und betrifft nur Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen.

Grundzuständige Messstellenbetreiber sind verpflichtet mit Lieferanten, die kombinierte Verträge nach § 9 Abs. 2 MsbG anbieten, Messstellenverträge in der festgelegten Lieferanten‑Version abzuschließen. Die Verträge sind bundesweit standardisiert.

Neuer Messstellenvertrag Strom (Lieferanten) gültig ab 1. Juli 2026

Anlage Formblatt nach § 54 MsbG

 

Messstellenvertrag mit Anschlussnutzern

Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs und betrifft nur Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen.

Im Normalfall schließen Anschlussnutzer mit ihren Stromlieferanten einen sogenannten kombinierten Vertrag. Der Liefervertrag umfasst dann auch den Messstellenbetrieb, und das Messentgelt wird zusammen mit dem Stromverbrauch durch den Lieferanten abgerechnet.

Wenn der Lieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs uns gegenüber ablehnt, kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Anschlussnutzer und uns – das heißt der Herzo Werke GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber – zustande. In diesem Fall erfolgt auch die Abrechnung des Messstellenbetriebs gegenüber dem Anschlussnutzer und dieser erhält neben der Stromrechnung des Lieferanten eine weitere und gesonderte Rechnung für den Messstellenbetrieb an der jeweiligen Entnahmestelle von der Herzo Werke GmbH.

Das Vertragsverhältnis kommt vorwiegend konkludent und damit allein dadurch zustande, dass der Anschlussnutzer Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt (vgl. § 9 Absatz 3 MsbG).

Grundlage des Vertrages ist die Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Messstellenverträgen im Strombereich (BK6-24-125). Die Verträge sind bundesweit standardisiert.

Neuer Messstellenvertrag Strom (Anschlussnutzer) gültig ab 1. Juli 2026

Anlage Formblatt nach § 54 MsbG

 

Preise

Preisblatt Messstellenbetrieb gültig seit 1. Januar 2026

Kontakt

Sie haben noch Fragen zum Messstellenbetrieb in Herzogenaurach?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an msb@herzowerke.de

Essenziell

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