Informationen zur Umstellung auf die E-Rechnung
Gesetzliche Vorgaben zur X-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) elektronisch übermittelt werden. Ziel ist es, den Rechnungsaustausch effizienter, schneller und vollständig digital zu gestalten.
Die Herzo Werke stellen daher den Rechnungsversand für Gewerbe- und Geschäftskunden zum 01.01.2027 auf elektronische Rechnungen um.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur X-Rechnung, den gesetzlichen Anforderungen sowie zur Umstellung Ihres Rechnungsempfangs.
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus:
Häufige Fragen zur Umstellung auf die X-Rechnung
Hier betrachten wir die häufigsten Fragen zur Umstellung
Warum erfolgt die Umstellung?
Die Einführung der E-Rechnung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Wachstumschancengesetzes. Unternehmen in Deutschland müssen die Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung schrittweise umsetzen. Auch wir passen deshalb unseren Rechnungsversand entsprechend an.
Wann ist keine E-Rechnung erforderlich?
Die Pflicht zur E-Rechnung gilt grundsätzlich nur für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen an Privatpersonen (B2C), viele steuerfreie Leistungen sowie bestimmte Sonderfälle wie Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Leistungen von Kleinunternehmern. In diesen Fällen kann weiterhin eine herkömmliche Rechnung ausgestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesfinanzministerium:
FAQ zur E-Rechnung
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Wo finde ich Informationen zur Standard X-Rechnung
Der Standard XRechnung wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) entwickelt und über https://xeinkauf.de/ veröffentlicht. Zudem werden unterstützende Open‑Source‑Komponenten zur Implementierung (u. a. Validator, Testsuite) zur Verfügung gestellt. FAQ der KoSIT zu technischen Fragen der E-Rechnung können Sie unter https://xeinkauf.de/faq/xrechnung finden.