E³ -100% Naturstrom aus Herzogenaurach
Der Stromtarif E³ wird zu 100% aus erneuerbaren Energien lokal in Herzogenaurach erzeugt. Dabei setzen die Herzo Werke auf Photovoltaik, Wasserkraft aus der Aurach sowie in Herzogenaurach erzeugtes Biomethan, welches in Blockheizkraftwerken zur Wärme- und Stromerzeugung eingesetzt wird.
Mit der Wahl des Tarifs E³ zahlen Sie pro Kilowattstunde 0,48 Cent in einen Fördertopf ein. Damit unterstützen Sie den Ausbau lokaler Energieerzeugung, Energieeinsparprojekte vor Ort und tragen zur CO2Reduktion bei.
Und das Beste:
Sie können für Ihre eigenen Projekte Fördergelder beantragen.
Zwischen E³ Small und E³ Medium findet eine Bestabrechnung statt, d.h. wir berechnen Ihnen die günstigste Variante für Ihren individuellen Verbrauch. Zudem bieten wir für Zähler mit zwei Zählwerken einen E³ Duo-Tarif an.
Die aktuellen Strompreise ab 1. März 2019 können Sie HIER herunterladen.
Bitte richten Sie Ihre Fragen zu dem Tarif per Email an unseren Kundenservice oder besuchen Sie uns (Öffnungszeiten):
Wie kann ich die Förderung beanspruchen?
Die Förderung können ausschließlich Kunden, die den Stromtarif E³ gewählt haben in Anspruch nehmen. Das im Fördertopf angesammelte Geld wird für die Neuerrichtung von Stromerzeugungsanlagen in Herzogenaurach sowie Maßnahmen zur Stromeinsparung und Elektromobilität ausgeschüttet. Nutzen Sie diesen Vorteil und tragen Sie so aktiv zur Einsparung von Energie bei.
Für Fragen zum Thema Fördergelder stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen zu den üblichen Öffnungszeiten unter den Telefonnummern 09132 904-401, -402 oder -404 zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Wir unterstützen die Anschaffung und den Neubau von Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerken, den Austausch von Heizungspumpen gegen hocheffiziente Geräte, den Austausch von Haushaltsgroßgeräten mit Entsorgungsnachweis. Ebenso fördern wir den Einbau von intelligenten Stromzählern und die Neuanschaffung von Elektrofahrrädern, -Scootern oder -Autos. Außerdem wird das Umsteigen von Öl, Holz und Kohle auf Fernwärme gefördert. Der untenstehenden Tabelle können Sie alle Details entnehmen:
Fördergegenstand | Förderbetrag | Mindestvertragslaufzeit |
---|---|---|
Photovoltaikanlagen | bis zu 300,- Euro je Anlage | 2 Jahre |
Anschaffung eines Solar-PV Speichers (4-15 kWh) | 300,- Euro | 2 Jahre |
Umstieg von alten Öl-, Kohle- oder Holzheizungen auf Fernwärme oder Sole-Wasser-Wärmepumpe oder Gaswärmepumpe | bis zu 300,- Euro | 2 Jahre |
Föderung der Windmessung für Kleinwindkraftanlagen (Windmessung über 1 Jahr, Übergabe der Daten an Herzo Werke) | 300,- Euro | 2 Jahre |
Blockheizkraftwerke | bis zu 100,- Euro je KW |
2 Jahre |
Ein- und Ausbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter) | 100,- Euro einmalig | 2 Jahre |
Austausch von Haushaltsgroßgeräten in den angegebenen Effizienzklassen mit Entsorgungsnachweis Kühlschränke (A++) Gefriergeräte (A+++) Waschmaschinen (A+++) Geschirrspüler (A+++) Wäschetrockner (A) |
100,- Euro | 2 Jahre |
Austausch veralteter Steuergeräte für Elektroheizungen | 100,- Euro | 2 Jahre |
Thermografie / Wärmebildaufnahmen | 60,- Euro | 1 Jahr |
Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage | 50,- Euro | 1 Jahr |
Hocheffiziente Heizungspumpen oder Zirkulationspumpen | bis zu 3 Stück je 50,- Euro |
1 Jahr |
Zuschuss auf die Energieberatung der Stadt Herzogenaurach | 50,- Euro | 1 Jahr |
Neuanschaffung eines Elektrofahrrads oder -Scooters | 100,- Euro | 2 Jahre |
Neuanschaffung eines Elektroautos | 250,- Euro | 2 Jahre |
Förderung Car-Sharing-Herzogenaurach: Aufnahmegebühr, Zwei Jahre Mitgliedsbeitrag und 40 Euro Fahrtguthaben |
100,- Euro | 2 Jahre |
Anschaffungspreis E-Bike Ladekabel für Bike Energy-Ladesäulen | Variiert | 1 Jahr |
Ihr Förderantrag
- Ihren Förderantrag erhalten Sie direkt im Kundencenter bei den Herzo Werken. Wir helfen Ihnen selbstverständlich beim Ausfüllen des Antrags.
- Bitte bringen Sie den Kaufbeleg und gegebenenfalls den Entsorgungsnachweis für Ihr Förderobjekt mit. Für die Förderung von Blockheizkraftwerken und Photovoltaikanlagen benötigen wir die Fertigstellungsanzeige in Kopie.
- Vollständige Förderanträge werden schnellstmöglich bearbeitet und zeitnah auf Ihr Konto überwiesen.
Stromkennzeichnung
Die Angaben der Stromkennzeichnung erfolgt nach § 42 EnWG. Hierbei handelt es sich jeweils um den Anteil der einzelnen Energieträger an dem Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat. Der hier abrufbare Gesamtenergieträgermix ist jeweils der jüngste der dem Händler vom Vorlieferanten vorliegt.
Die Schwachlastregelung (NT) umfasst folgende Zeiten:
- an Werktagen (Montag bis Freitag): 00:00 bis 06:00 Uhr sowie 22:00 bis 24:00 Uhr
- an Samstagen, Sonntagen sowie an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen: 00:00 bis 24:00 Uhr.